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50/03 Personenbeförderung GüterbeförderungNorm
GelVerkG §3 litc;Rechtssatz
Bedarf nach einem neuen Taxiunternehmen ist dann nicht anzunehmen, solange über Telefon und Funk praktisch jederzeit und ohne unzumutbare zusätzliche Anfahrtskosten ein Taxi erreichbar ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1969:1967001698.X02Im RIS seit
06.02.2002