RS Vwgh 1969/1/15 1698/67

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Veröffentlicht am 15.01.1969
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Index

50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung

Norm

GelVerkG §3 litc;
GelVerkG §5 Abs1;

Rechtssatz

Bedarf nach einem neuen Taxiunternehmen ist dann nicht anzunehmen, solange über Telefon und Funk praktisch jederzeit und ohne unzumutbare zusätzliche Anfahrtskosten ein Taxi erreichbar ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1969:1967001698.X02

Im RIS seit

06.02.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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