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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §275;Rechtssatz
Es stellt keine ordnungsgemäße Verbesserung einer Berufung dar, wenn der Bfr einen Verbesserungsauftrag des Finanzamtes lediglich mit der nachträglichen Abgabe der Steuererklärungen beantwortet, die zwar andere Ziffern der Bemessungsgrundlage, aber keine Erläuterungen über die Ermittlung dieser Ziffern (Bilanzabschriften usw) enthalten (Hinweis E 19.5.1961, 0117/59, VwSlg 2440 F/1961).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1969:1968001410.X04Im RIS seit
15.01.1969Zuletzt aktualisiert am
19.08.2013