RS Vwgh 2006/10/25 2006/15/0034

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 25.10.2006
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1988 §18 Abs7;

Rechtssatz

Kann der Abgabepflichtige seine neue Betätigung unter Nutzung der schon vorhandenen betrieblichen Struktur aufnehmen, so ist die Annahme gerechtfertigt, dass keine für eine Betriebseröffnung typische Anlaufverlustsituation vorliegt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2006:2006150034.X01

Im RIS seit

22.11.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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