RS Vwgh 1969/1/22 1786/67

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 22.01.1969
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10/10 Grundrechte

Rechtssatz

Die Bestimmungen des III: Hauptstückes der GewO zählen zu jenen gesetzlichen Bedingungen, unter denen dem Staatsbürger das Recht auf Freiheit der Erwerbstätigkeit gewährleistet ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1969:1967001786.X02

Im RIS seit

19.02.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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