Index
yy41 Rechtsvorschriften die dem §2 R-ÜG StGBl 6/1945 zuzurechnen sindNorm
ASVG §531;Rechtssatz
Die Gewährung von Ruhegeld oder einer gleichwertigen Leistung ist schon mit der tatsächlichen Anrechnung der Zeit des versicherungsfreien Beschäftigungsverhältnisses für die Bemessung des Ruhegenusses gegeben, auch wenn der Dienstgeber zu dieser Anrechnung rechtlich nicht verpflichtet war (Hinweis E 27.10.1953, 2265/52, VwSlg 3161 A/1953).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1969:1968001411.X01Im RIS seit
22.04.2002