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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §119 Abs1;Rechtssatz
Eine Wiederaufnahme von Amts wegen kann auch dann stattfinden, wenn die Behörde ein Verschulden daran trifft, daß von ihr im Abgabenverfahren eine bestimmte Tatsache nicht festgestellt wurde. Dies gilt umso mehr, wenn die Tatsache dem Finanzamt vor allem wegen der mangelhaften Offenlegung seitens des Steuerpflichtigen verborgen geblieben ist (Hinweis E 8.4.1963, 1401/62, VwSlg 2844 F/1963).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1969:1968000152.X01Im RIS seit
06.03.2002Zuletzt aktualisiert am
19.05.2010