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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
ASVG §308 Abs4 idF 1962/013;Rechtssatz
Aus der Bestimmung, daß für die Feststellung der Anrechenbarkeit der Versicherungsmonate und für die Ermittlung der Bemessungsgrundlage Stichtag der Zeitpunkt der Aufnahme in das pensionsversicherungsfreie Dienstverhältnis ist, läßt sich nicht ableiten, daß darüber hinaus die Rechtslage in diesem Zeitpunkt auch für die Entscheidung über den Antrag auf Leistung eines Überweisungsbetrages und insbesondere dafür maßgebend sein soll, was unter Versicherungsmonaten begrifflich zu verstehen sei. Vielmehr richtet sich diese Entscheidung wie sonst bei konstitutiven Verwaltungsakten nach der Rechtslage im Zeitpunkt der Erlassung des Bescheides (Hinweis E 6.4.1962, VwSlg 5768 A/1962).
Schlagworte
Maßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt Beachtung einer Änderung der Rechtslage sowie neuer Tatsachen und BeweiseEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1969:1968001183.X01Im RIS seit
09.04.2002