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67 VersorgungsrechtNorm
KOVG 1957 §18 Abs1;Rechtssatz
Der als Voraussetzung für den Anspruch auf Pflegezulage geforderte Grad der Hilflosigkeit hat ein Maß an Hilfeleistung durch andere Personen notwendig zu machen, das als "Pfleg- und Wartung" angesprochen werden kann.
Schlagworte
Anspruchsvoraussetzung Begriff der HilflosigkeitEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1969:1968000857.X01Im RIS seit
03.06.2002