RS Vwgh 1969/2/3 0739/68

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Veröffentlicht am 03.02.1969
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40/01 Verwaltungsverfahren

Rechtssatz

Ist es nicht offenkundig, dass dem Zustellorgan kein Fehler unterlaufen ist, dann ist das allfällige Vorliegen eines Zustellfehlers im Berufungsverfahren zu prüfen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1969:1968000739.X04

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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