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40/01 VerwaltungsverfahrenRechtssatz
Ist es nicht offenkundig, dass dem Zustellorgan kein Fehler unterlaufen ist, dann ist das allfällige Vorliegen eines Zustellfehlers im Berufungsverfahren zu prüfen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1969:1968000739.X04Im RIS seit
11.07.2001