RS Vwgh 1969/2/3 0739/68

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Veröffentlicht am 03.02.1969
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40/01 Verwaltungsverfahren

Rechtssatz

Ein Zustellmangel liegt vor, wenn die Ersatzzustellung versucht wurde, obwohl der Empfänger vorübergehend abwesend ist.

Schlagworte

Besondere verfahrensrechtliche Aufgaben der Berufungsbehörde Spruch des Berufungsbescheides

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1969:1968000739.X01

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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