RS Vwgh 1969/2/7 1897/68

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Veröffentlicht am 07.02.1969
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81/01 Wasserrechtsgesetz

Rechtssatz

Für die Frage der Berührung "bestehender Rechte" im Sinne des § 12 WRG 1959 kann nur das Maß und die Art der bewilligungsbedürftigen Wasserbenutzung von Bedeutung sein (Hier Kanalisationsanlage - Geruchsbelästigung).Für die Frage der Berührung "bestehender Rechte" im Sinne des Paragraph 12, WRG 1959 kann nur das Maß und die Art der bewilligungsbedürftigen Wasserbenutzung von Bedeutung sein (Hier Kanalisationsanlage - Geruchsbelästigung).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1969:1968001897.X01

Im RIS seit

13.06.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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