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81/01 WasserrechtsgesetzNorm
WRG 1959 §12;Rechtssatz
Für die Frage der Berührung "bestehender Rechte" im Sinne des § 12 WRG 1959 kann nur das Maß und die Art der bewilligungsbedürftigen Wasserbenutzung von Bedeutung sein (Hier Kanalisationsanlage - Geruchsbelästigung).Für die Frage der Berührung "bestehender Rechte" im Sinne des Paragraph 12, WRG 1959 kann nur das Maß und die Art der bewilligungsbedürftigen Wasserbenutzung von Bedeutung sein (Hier Kanalisationsanlage - Geruchsbelästigung).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1969:1968001897.X01Im RIS seit
13.06.2002