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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §215 Abs1;Beachte
y14273; yk14295Rechtssatz
Über ein "Kompensationsbegehren" - richtig Verrechnung fälliger Abgabenschuldigkeiten mit einem behaupteten Abgabenguthaben - ist gemäß § 216 BAO mit Abrechnungsbescheid abzusprechen. *Über ein "Kompensationsbegehren" - richtig Verrechnung fälliger Abgabenschuldigkeiten mit einem behaupteten Abgabenguthaben - ist gemäß Paragraph 216, BAO mit Abrechnungsbescheid abzusprechen. *
E 12.2.1969, 1154/68 #1
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1969:1968001154.X01Im RIS seit
12.02.1969