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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §6 Abs1;Rechtssatz
Die Einbringung einer zur Übernahme der VwGH-Beschwerde unzuständigen Stelle (etwa beim VfGH) geht gemäß § 6 AVG in Verbindung mit § 62 VwGG 1965 auf Gefahr des Bfrs.Die Einbringung einer zur Übernahme der VwGH-Beschwerde unzuständigen Stelle (etwa beim VfGH) geht gemäß Paragraph 6, AVG in Verbindung mit Paragraph 62, VwGG 1965 auf Gefahr des Bfrs.
Schlagworte
Weiterleitung an die zuständige Behörde auf Gefahr des EinschreitersEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1969:1969000091.X01Im RIS seit
24.04.2002