RS Vwgh 1969/2/12 0091/69

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Veröffentlicht am 12.02.1969
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10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Rechtssatz

Die Einbringung einer zur Übernahme der VwGH-Beschwerde unzuständigen Stelle (etwa beim VfGH) geht gemäß § 6 AVG in Verbindung mit § 62 VwGG 1965 auf Gefahr des Bfrs.Die Einbringung einer zur Übernahme der VwGH-Beschwerde unzuständigen Stelle (etwa beim VfGH) geht gemäß Paragraph 6, AVG in Verbindung mit Paragraph 62, VwGG 1965 auf Gefahr des Bfrs.

Schlagworte

Weiterleitung an die zuständige Behörde auf Gefahr des Einschreiters

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1969:1969000091.X01

Im RIS seit

24.04.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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