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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
B-VG Art11 Abs1 Z4;Beachte
Abweichende Rechtsprechung eines anderen Tribunal: VfGH 1. Juli 1955, B 57/55, VfSlg 2863/55; VfGH 30. November 1973, B 247/73, VfSlg 7195/73; Abgegangen hievon mit verstärktem Senat (demonstrative Auflistung): 2615/79 E VS 2. Juli 1980 VwSlg 10192 A/1980 RS 1; (RIS: abwh)Rechtssatz
Ein zwar namens der Landesregierung erlassener, jedoch "für den Landeshauptmann" unterfertigter Bescheid in Angelegenheiten des § 5 Abs 1 StVO ist von der unzuständigen Behörde erlassen worden (Hinweis E 19.12.1966, 1472/66 - Dieser Umstand ist von Amts wegen durch den VwGH zu beachten, eine Anfrage an die Partei - die diesen Beschwerdegrund nicht angeführt hat - erübrigt sich daher).Ein zwar namens der Landesregierung erlassener, jedoch "für den Landeshauptmann" unterfertigter Bescheid in Angelegenheiten des Paragraph 5, Absatz eins, StVO ist von der unzuständigen Behörde erlassen worden (Hinweis E 19.12.1966, 1472/66 - Dieser Umstand ist von Amts wegen durch den VwGH zu beachten, eine Anfrage an die Partei - die diesen Beschwerdegrund nicht angeführt hat - erübrigt sich daher).
Schlagworte
Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Entscheidungsrahmen und Überprüfungsrahmen des VwGH AllgemeinEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1969:1967001604.X01Im RIS seit
22.03.2002