RS Vwgh 1969/2/27 1275/68

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Veröffentlicht am 27.02.1969
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67 Versorgungsrecht

Rechtssatz

Eine bereits einmal anerkannte Dienstbeschädigung darf bei künftigen Rentenbemessungsverfahren nicht ohne weiteres übergangen werden. Der Kriegsbeschädigte hat grundsätzlich einen Anspruch auf Einschätzung der als Dienstbeschädigung erkannten Gesundheitsschädigungen, auch wenn diese nur in leichtester Form gegeben sind.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1969:1968001275.X02

Im RIS seit

16.04.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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