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20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)Norm
ABGB §1042;Rechtssatz
Weder Wortlaut noch Gesetzesmaterialien bieten einen Anhaltspunkt dafür, daß durch die in § 319a ASVG vorgesehene Pauschalabgeltung nicht grundsätzlich alle Ersatzansprüche zwischen den dort genannten Versicherungsträgern erfaßt sein sollten.Weder Wortlaut noch Gesetzesmaterialien bieten einen Anhaltspunkt dafür, daß durch die in Paragraph 319 a, ASVG vorgesehene Pauschalabgeltung nicht grundsätzlich alle Ersatzansprüche zwischen den dort genannten Versicherungsträgern erfaßt sein sollten.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1969:1968001434.X01Im RIS seit
22.04.2002