RS Vwgh 1969/3/11 0648/68

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Veröffentlicht am 11.03.1969
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Index

L40010 Anstandsverletzung Lärmerregung
10/10 Grundrechte
19/05 Menschenrechte
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

EGVG Art8 Abs1 lita Fall1 Ordnungsstörung;
MRK Art10;
StGG Art13;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0647/68 E 11. März 1969 RS 5

Stammrechtssatz

Ein Vorwurf der Gewissenlosigkeit, der als ehrenrührig anzusehen ist, geht über eine bloße Meinungsäußerung hinaus.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1969:1968000648.X05

Im RIS seit

14.05.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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