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65/01 Allgemeines PensionsrechtNorm
PG 1965 §54 Abs3;Rechtssatz
Die Anrechnung von Vordienstzeiten kann durch schriftliche Erklärung eines Beamten bis zur Rechtskraft des Anrechnungsbescheides ausgeschlossen werden, eine erst im Berufungsverfahren abgegebene schriftliche Verzichtserklärung bewirkt dabei den Ausschluß der Anrechnung von Ruhegenußvordienstzeiten.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1969:1968001646.X02Im RIS seit
26.04.2002