RS Vwgh 1969/3/13 1096/68

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Veröffentlicht am 13.03.1969
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67 Versorgungsrecht

Rechtssatz

Auch im Verfahren nach § 8a KOVG ist, soferne Befundänderungen herauskommen (oder Neuanerkennungen erfolgen) und die Einschätzung nach den Erfahrungen der Berufskunde begehrt wird, eine solche Einschätzung durchzuführen (Hinweis E 13.6.1960, 0501/57, VwSlg 5321 A/1960).Auch im Verfahren nach Paragraph 8 a, KOVG ist, soferne Befundänderungen herauskommen (oder Neuanerkennungen erfolgen) und die Einschätzung nach den Erfahrungen der Berufskunde begehrt wird, eine solche Einschätzung durchzuführen (Hinweis E 13.6.1960, 0501/57, VwSlg 5321 A/1960).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1969:1968001096.X01

Im RIS seit

08.04.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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