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40/01 VerwaltungsverfahrenRechtssatz
Die freie Beweiswürdigung der Behörde setzt voraus, daß relevante Beweisanträge nicht im Hinblick auf andere vorliegende Beweismittel abgelehnt werden dürfen; dies gilt auch für die beantragte Einvernahme von im Ausland wohnhaften Zeugen (Hinweis E 9.6.1950, 0136/49, VwSlg 1497 A/1950, E 5.6.1967, 0493/67).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1969:1967001125.X01Im RIS seit
12.12.2001