RS Vwgh 1969/3/17 1125/67

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Veröffentlicht am 17.03.1969
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40/01 Verwaltungsverfahren

Rechtssatz

Die freie Beweiswürdigung der Behörde setzt voraus, daß relevante Beweisanträge nicht im Hinblick auf andere vorliegende Beweismittel abgelehnt werden dürfen; dies gilt auch für die beantragte Einvernahme von im Ausland wohnhaften Zeugen (Hinweis E 9.6.1950, 0136/49, VwSlg 1497 A/1950, E 5.6.1967, 0493/67).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1969:1967001125.X01

Im RIS seit

12.12.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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