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66/01 Allgemeines SozialversicherungsgesetzNorm
ASVG §11 Abs2;Rechtssatz
Ausführungen zu der Frage, ob ein vom Dienstgeber im Zusammenhang mit einer von ihm ausgesprochenen fristlosen Entlassung dem Dienstnehmer "unpräjudiziell für den Rechtsstandpunkt" ausbezahlter Betrag, durch den alle gegenseitigen Ansprüche aus dem Dienstverhältnis "zur Gänze unwiderruflich" erledigt sein sollen, als beitragsfreier Bezug im Sinne des § 49 Abs 3 Z 7 ASVG anzusehen ist.Ausführungen zu der Frage, ob ein vom Dienstgeber im Zusammenhang mit einer von ihm ausgesprochenen fristlosen Entlassung dem Dienstnehmer "unpräjudiziell für den Rechtsstandpunkt" ausbezahlter Betrag, durch den alle gegenseitigen Ansprüche aus dem Dienstverhältnis "zur Gänze unwiderruflich" erledigt sein sollen, als beitragsfreier Bezug im Sinne des Paragraph 49, Absatz 3, Ziffer 7, ASVG anzusehen ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1969:1968001521.X01Im RIS seit
29.04.2002