RS Vwgh 1969/3/19 1516/68

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Veröffentlicht am 19.03.1969
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20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)

Norm

ABGB §1238;
ABGB §1239;
  1. ABGB § 1238 gültig von 01.07.1978 bis 01.07.1978 aufgehoben durch BGBl. Nr. 280/1978
  1. ABGB § 1239 gültig von 01.07.1978 bis 01.07.1978 aufgehoben durch BGBl. Nr. 280/1978

Rechtssatz

Ausführungen zur Frage der Bedeutung der Vertretungsmacht des Gatten nach den § 1238 und § 1239 ABGB dafür, ob eine über die alleinige Führung eines Gartenbaubetriebes durch die Ehegatten behauptete mündliche Vereinbarung die auf Grund des Miteigentums der Ehegattin aus der Betriebsführung erwachsende Berechtigung und Verpflichtung aufhebt.Ausführungen zur Frage der Bedeutung der Vertretungsmacht des Gatten nach den Paragraph 1238 und Paragraph 1239, ABGB dafür, ob eine über die alleinige Führung eines Gartenbaubetriebes durch die Ehegatten behauptete mündliche Vereinbarung die auf Grund des Miteigentums der Ehegattin aus der Betriebsführung erwachsende Berechtigung und Verpflichtung aufhebt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1969:1968001516.X02

Im RIS seit

29.04.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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