Index
40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §45 Abs2;Beachte
Siehe jedoch: 88/03/0080 E 21. Dezember 1988 RS 6;Rechtssatz
Ein mangelndes Rechtshilfeabkommen (hier: mit der BRD) berechtigt die Behörde noch nicht, den Antrag eines Beschuldigten auf Vernehmung einer im Auslande wohnenden Zeugin abzulehnen (Hinweis E 5.6.1967, 0493/67).
Schlagworte
Beweismittel ZeugenbeweisEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1969:1967001880.X01Im RIS seit
15.02.2002