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50/03 Personenbeförderung GüterbeförderungNorm
GelVerkG §5 Abs1;Rechtssatz
Vermerk: Der Behörde ist es verwehrt, bei der Entscheidung über ein Ansuchen um Verleihung einer Taxikonsession in Wien von den aufgestellten Richtlinien über die Ermessensübung, sei es auch nur in Gestalt einer elastischen Anwendung von dieser, abzugehen (Hinweis E 8.5.1968, 297/67).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1969:1967000190.X03Im RIS seit
12.02.2002