RS Vwgh 1969/3/26 0190/67

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Veröffentlicht am 26.03.1969
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50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung

Norm

GelVerkG §5 Abs1;

Rechtssatz

Vermerk: Der Behörde ist es verwehrt, bei der Entscheidung über ein Ansuchen um Verleihung einer Taxikonsession in Wien von den aufgestellten Richtlinien über die Ermessensübung, sei es auch nur in Gestalt einer elastischen Anwendung von dieser, abzugehen (Hinweis E 8.5.1968, 297/67).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1969:1967000190.X03

Im RIS seit

12.02.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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