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67 VersorgungsrechtNorm
KOVG 1957 §4 Abs1;Rechtssatz
Die Abweisung eines Anspruches auf Beschädigtenrente ist gerechtfertigt, wenn der ursächliche Zusammenhang zwischen schädigendem Ereignis und festgestelltem Leidenszustand von medizinischer Seite zwar nicht ausgeschlossen, aber mit Wahrscheinlichkeit verneint wird.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1969:1968001730.X01Im RIS seit
13.05.2002