RS Vwgh 1969/4/11 1481/68

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Veröffentlicht am 11.04.1969
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/04 Steuern vom Umsatz

Norm

BAO §21 Abs1;
UStG 1959 §1 Abs1 Z1;
UStG 1959 §2 Abs1;
UStG 1959 §7 Abs6;

Beachte

y12360;

Rechtssatz

Die wirtschaftliche Betrachtungsweise gibt keine Möglichkeit, an einen Vorgang, der sachverhaltsmäßig außer Streit gestellt ist, nicht die diesem Vorgang entsprechenden Folgerungen zu knüpfen und unbeschadet der nicht bestrittenen Sachverhaltsannahme zu einem diesen nicht gemäßen rechtlichen Ergebnis zu gelangen.

*

E 11.4.1969, 1481/68 #2 VwSlg 3889 F/1969;

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1969:1968001481.X02

Im RIS seit

11.04.1969
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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