RS Vwgh 1969/4/17 1894/67

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Veröffentlicht am 17.04.1969
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Index

33 Bewertungsrecht

Norm

BewG 1955 §53 Abs1 idF 1963/145;
BewG 1955 §53 Abs1 idF 1965/181;
  1. BewG 1955 § 53 heute
  2. BewG 1955 § 53 gültig ab 14.12.1978 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 597/1978
  1. BewG 1955 § 53 heute
  2. BewG 1955 § 53 gültig ab 14.12.1978 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 597/1978

Beachte

y11815;

Rechtssatz

Auch die Erträgnislosigkeit eines Mietwohngrundstückes auf Grund der Verpflichtung, die Zinseinnahmen zur Rückzahlung eines hypothekarisch sichergestellten Darlehens des Wohnhaus-Wiederaufbaufonds verwenden zu müssen, ist kein wertmindernder Faktor bei der Einheitsbewertung. An den Bestimmungen des § 53 Abs 7 BewG bestehen keine verfassungsrechtlichen Bedenken, da § 53 Abs 9 BewG eine weitere Korrekturmöglichkeit bietet.Auch die Erträgnislosigkeit eines Mietwohngrundstückes auf Grund der Verpflichtung, die Zinseinnahmen zur Rückzahlung eines hypothekarisch sichergestellten Darlehens des Wohnhaus-Wiederaufbaufonds verwenden zu müssen, ist kein wertmindernder Faktor bei der Einheitsbewertung. An den Bestimmungen des Paragraph 53, Absatz 7, BewG bestehen keine verfassungsrechtlichen Bedenken, da Paragraph 53, Absatz 9, BewG eine weitere Korrekturmöglichkeit bietet.

*

E 17.4.1969, 1894/67 #2 VwSlg 3893 F/1969

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1969:1967001894.X02

Im RIS seit

18.02.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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