RS Vwgh 1969/4/21 0997/67

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Veröffentlicht am 21.04.1969
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40/01 Verwaltungsverfahren

Rechtssatz

Ist ein teilbarer Bescheid in einigen seiner Teile unangefochten geblieben, ist er in diesen Punkten in Rechtskraft erwachsen und es kann von der Berufungsbehörde nicht mehr über diese Punkte entschieden werden (E 31.5.1951 2333/50 VwSlg 2122 A/1951).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1969:1967000997.X01

Im RIS seit

28.01.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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