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67 VersorgungsrechtNorm
KOVG 1957 §29 Abs3 idF 1967/007;Rechtssatz
Wird ein Antrag auf Gewährung der Pflegezulage erst während einer mit voller Verpflegung verbundenen Heilbehandlung gestellt, dann ist auch nach der vor dem 1.7.1967 bestandenen Rechtslage im Falle der Zuerkennung die Pflegezulage erst ab dem Monat zu leisten, in dem die Heilbehandlung beendet wurde.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1969:1968001764.X01Im RIS seit
13.05.2002