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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §45 Abs2;Rechtssatz
Einem im Verkehrsdienst geschulten und in Verwendung stehendem Sicherheitsorgan ist darüber ein Urteil zuzubilligen ob übermäßiger aber vermeidbarer Lärm erregt wird, weshalb dann, wenn der Beschwerdeführer den Angaben des Meldungslegers nicht entsprechend entgegentritt, die belangte Behörde an Angaben des Meldungslegers folgen darf.
Schlagworte
Beweismittel Zeugenbeweis Zeugenaussagen von AmtspersonenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1969:1967000719.X01Im RIS seit
14.01.2002