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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
B-VG Art119a Abs9;Rechtssatz
Steht der Gemeinde das Recht zu, gegen den ihren Bescheid aufhebenden Bescheid der Aufsichtsbehörde Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof zu ergreifen, dann schließt diese "potentielle" Stellung als Beschwerdeführerin es aus, dass die Gemeinde in einem auf Grund einer anderen Partei eingeleiteten Beschwerdeverfahren als Mitbeteiligte auftritt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1969:1968000481.X05Im RIS seit
23.04.2002Zuletzt aktualisiert am
06.07.2009