RS Vwgh 1969/5/7 1814/68

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 07.05.1969
beobachten
merken

Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Beachte

y13321;

Rechtssatz

In der Regel begründen Verwaltungsrechte und Nutzungsrechte kein wirtschaftliches Eigentum. Vermag jedoch ein Steuerpflichtiger auf Grund einer besonderen Rechtsgestaltung mit einem Wirtschaftsgut wie ein Eigentümer zu schalten und walten (hier vermöge eines in einem Schenkungsvertrage vorbehaltenen Nutzungsrechtes), so ist er als dessen wirtschaftlicher Eigentümer anzusehen (Hinweis E 13.11.1961,

567, 741/59 VwSlg 2530 F/1961).

*

E 7.5.1969, 1814/68 #1 VwSlg 3903 F/1969;

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1969:1968001814.X01

Im RIS seit

07.05.1969
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten