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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §217 Abs1;Beachte
y12071;Rechtssatz
Der Anspruch auf Entrichtung eines Säumniszuschlages ist wie jeder Abgabenanspruch den Parteien gegenüber mit förmlichem Abgabenbescheid geltend zu machen, der den Formvorschriften des § 93 BAO und § 198 BAO zu entsprechen und gegebenenfalls auch eine Aussage darüber zu enthalten hat, ob mehrere Parteien als Gesamtschuldner zur Zahlung verpflichtet sind (§ 199 BAO). *Der Anspruch auf Entrichtung eines Säumniszuschlages ist wie jeder Abgabenanspruch den Parteien gegenüber mit förmlichem Abgabenbescheid geltend zu machen, der den Formvorschriften des Paragraph 93, BAO und Paragraph 198, BAO zu entsprechen und gegebenenfalls auch eine Aussage darüber zu enthalten hat, ob mehrere Parteien als Gesamtschuldner zur Zahlung verpflichtet sind (Paragraph 199, BAO). *
E 8.5.1969, 984/68 #1 VwSlg 3905 F/1969
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1969:1968000984.X01Im RIS seit
08.05.1969