RS Vwgh 1969/5/13 0861/68

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 13.05.1969
beobachten
merken

Index

Polizeirecht - FrPolG
10/07 Verwaltungsgerichtshof
41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

PaßG 1951 §15 Abs1
PaßG 1951 §16
VwGG §13 Z1

Beachte


Abgehen von Vorjudikatur (demonstrative Auflistung):
0718/64 E 26.04.1965 VwSlg 6669 A/1965 RS 1;
0747/64 E 18.11.1964 RS 2;
1039/64 E 01.02.1965 RS 1;
(RIS: abgv)

Rechtssatz

Die Erteilung von Sichtvermerken nach § 15 Abs 1 PassG fällt ungeachtet des Wortes "können" nicht in das freie Ermessen der Behörde. In anderen als den in § 16 PassG geregelten Fällen darf die Erteilung eines Einreisesichtvermerkes nicht verweigert werden. Die von der Behörde für ihren abweislichen Bescheid gewählte Begründung, es bestehe am Aufenthalt des Bf im Inland kein Interesse, ist nicht ausreichend dafür, dem Bf die Ausstellung eines Einreisesichtvermerkes zu versagen.Die Erteilung von Sichtvermerken nach Paragraph 15, Absatz eins, PassG fällt ungeachtet des Wortes "können" nicht in das freie Ermessen der Behörde. In anderen als den in Paragraph 16, PassG geregelten Fällen darf die Erteilung eines Einreisesichtvermerkes nicht verweigert werden. Die von der Behörde für ihren abweislichen Bescheid gewählte Begründung, es bestehe am Aufenthalt des Bf im Inland kein Interesse, ist nicht ausreichend dafür, dem Bf die Ausstellung eines Einreisesichtvermerkes zu versagen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1969:1968000861.X01

Im RIS seit

12.06.2002

Zuletzt aktualisiert am

30.07.2026
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten