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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
ASVG §56 Abs1 impl;Rechtssatz
Von einer sorgfältigen Berücksichtigung der Ergebnisse des Ermittlungsverfahrens kann nicht die Rede sein, wenn die Behörde, ohne die einer Partei zugestandene Frist zur Gegenäußerung abzuwarten, das Vorbringen der anderen Partei als unwiderlegt angesehen hat.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1969:1968001754.X01Im RIS seit
13.05.2002