Index
32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §101 Abs4;Beachte
y12749;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH Erkenntnis 1959/05/29 1752/58 1Stammrechtssatz
Ist ein Bevollmächtigter der Behörde gegenüber ausgewiesen, können Zustellungen an diesen rechtswirksam auch dann ergehen, wenn weitere Bevollmächtigte dem Verfahren beigezogen werden, die Vollmacht des erstgenannten Bevollmächtigten aber der Behörde gegenüber nicht widerrufen wurde.
*
E 29.5.1959, 1752/58 #1 VwSlg 2027 F/1959;
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1969:1967001081.X01Im RIS seit
05.12.2001