RS Vwgh 1969/6/4 0611/68

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Veröffentlicht am 04.06.1969
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Beachte

y13319;

Rechtssatz

Beim Begriff des wirtschaftlichen Eigentums stehen im Vordergrund der Beurteilung stets die Verhältnisse des Einzelfalles. Nur ihre genaue Untersuchung kann eine Entscheidung darüber ermöglichen, ob die tatsächlichen und rechtlichen Gegebenheiten es rechtfertigen, steuerlich die Einnahmen sowohl als auch die Aufwendungen ausnahmsweise, aber mit allen sich daraus ergebenden Folgerungen, einer anderen Person zuzurechnen, als dem bürgerlich-rechtlichen Eigentümer der Einkommensquelle.

*

E 4.6.1969, 0611/68 #2 VwSlg 3922 F/1969;

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1969:1968000611.X02

Im RIS seit

04.06.1969
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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