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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
B-VG Art50 Abs2;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 94/18/1020 E 23. November 1995 RS 3(hier der erste Satz)Stammrechtssatz
Bezüglich der Staatsverträge Internationaler Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (BGBl 1978/590) und Internationaler Pakt über bürgerliche und politische Rechte (BGBl 1978/591) hat der Nationalrat gem Art 50 Abs 2 B-VG beschlossen, daß sie durch die Erlassung von Gesetzen zu erfüllen sind. Diese Staatsverträge sind somit nicht unmittelbar anwendbar. Schon deshalb ist der Beschwerdehinweis auf diese Verträge iZm der Interessenabwägung gem § 20 Abs 1 FrG 1993 nicht zielführend.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2006:2006180316.X02Im RIS seit
04.12.2006Zuletzt aktualisiert am
26.01.2009