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50/03 Personenbeförderung GüterbeförderungNorm
GelVerkG §5 Abs1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2460/55 E 16. April 1958 RS 1Stammrechtssatz
Bedarf muß in dem objektiv gegebenen Verhältnis von Angebot und Nachfrage seinen Ausdruck finden. Demnach kann der Wunsch einzelner Personen oder Personengruppen nach der Erbringung gewisser Leistungen durch eine bestimmte Person der Nachfrage nach Leistungen des betreffenden Gewerbes nicht gleichgesetzt werden (Hinweis E 12.2.1958, 1555/55).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1969:1967000395.X02Im RIS seit
07.01.2002