RS Vwgh 1969/6/11 0395/67

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 11.06.1969
beobachten
merken

Index

50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung

Norm

GelVerkG §5 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2460/55 E 16. April 1958 RS 1

Stammrechtssatz

Bedarf muß in dem objektiv gegebenen Verhältnis von Angebot und Nachfrage seinen Ausdruck finden. Demnach kann der Wunsch einzelner Personen oder Personengruppen nach der Erbringung gewisser Leistungen durch eine bestimmte Person der Nachfrage nach Leistungen des betreffenden Gewerbes nicht gleichgesetzt werden (Hinweis E 12.2.1958, 1555/55).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1969:1967000395.X02

Im RIS seit

07.01.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten