RS Vwgh 1969/6/11 0395/67

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 11.06.1969
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Index

50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung

Norm

GelVerkG §5 Abs1;

Rechtssatz

Bedarf iSd § 5 Abs 1 Gelegenheitsverkehrsgesetzes darf nicht unter dem Gesichtspunkt des zur Verwendung gelangenden Fahrzeuges betrachtet werden. Der Wunsch einzelner Fahrgäste nach Fahrten in besonders komfortabel oder sonst überdurchschnittlich ausgestatteten Fahrzeugen ist daher auch bei Fehlen des Angebotes an solchen Fahrzeugen im örtlichen Bereich der Bedarfsprüfung nicht als eine unbefriedigte Nachfrage nach Leistungen des Taxigewerbes anzusehen (Hinweis E 16.4.1958, 2460/55, E 24.3.1959, VwSlg 4918 A/1959 und E 2.7.1959, 1941/57).Bedarf iSd Paragraph 5, Absatz eins, Gelegenheitsverkehrsgesetzes darf nicht unter dem Gesichtspunkt des zur Verwendung gelangenden Fahrzeuges betrachtet werden. Der Wunsch einzelner Fahrgäste nach Fahrten in besonders komfortabel oder sonst überdurchschnittlich ausgestatteten Fahrzeugen ist daher auch bei Fehlen des Angebotes an solchen Fahrzeugen im örtlichen Bereich der Bedarfsprüfung nicht als eine unbefriedigte Nachfrage nach Leistungen des Taxigewerbes anzusehen (Hinweis E 16.4.1958, 2460/55, E 24.3.1959, VwSlg 4918 A/1959 und E 2.7.1959, 1941/57).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1969:1967000395.X01

Im RIS seit

07.01.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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