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63/01 Beamten-DienstrechtsgesetzNorm
BSchulAufsG §1 Abs2;Rechtssatz
Der Leiter des Schülerheimes der Bundes-Fach- und Handelsschule Wien V kann dem Leiter der Schule, als weisungsgebundenes Organ unterstellt werden.Der Leiter des Schülerheimes der Bundes-Fach- und Handelsschule Wien römisch fünf kann dem Leiter der Schule, als weisungsgebundenes Organ unterstellt werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1969:1967001832.X02Im RIS seit
22.02.2002Zuletzt aktualisiert am
16.05.2017