Index
10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §48 Abs3 lita;Rechtssatz
In einem Verfahren über zwei eingebrachte Beschwerden gebührt einer mitbeteiligten Partei der Zuspruch aller zum Ersatz angesprochenen Stempelgebühren, auch dann, wenn ihr Antrag auf Zuspruch eines zweiten Schriftsatzaufwandes abgewiesen und der übrige Schriftsatzaufwand nach Köpfen geteilt wird (Siehe hiezu B 18.9.1967, 2235/65).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1969:1967000547.X08Im RIS seit
21.11.2001