RS Vwgh 1969/6/18 0171/67

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Veröffentlicht am 18.06.1969
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Index

50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung

Norm

GelVerkG §5 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0068/67 E 18. Juni 1969 VwSlg 7602 A/1969 RS 3

Stammrechtssatz

Bei der Beurteilung des Bedarfes nach einem Taxiunternehmen ist die (Äußerung eines kommerziellen Unternehmens mit Geschäftsverbindungen zu Taxikonzessionären) ein zulässiges Beweismittel.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1969:1967000171.X01

Im RIS seit

07.12.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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