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50/03 Personenbeförderung GüterbeförderungNorm
GelVerkG §5 Abs1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 0068/67 E 18. Juni 1969 VwSlg 7602 A/1969 RS 3Stammrechtssatz
Bei der Beurteilung des Bedarfes nach einem Taxiunternehmen ist die (Äußerung eines kommerziellen Unternehmens mit Geschäftsverbindungen zu Taxikonzessionären) ein zulässiges Beweismittel.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1969:1967000171.X01Im RIS seit
07.12.2001