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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
AVG §69 Abs4;Rechtssatz
Ausführungen zur Entscheidungszuständigkeit über verfahrensrechtliche Fragen (Wiederaufnahme, Wiedereinsetzung) in Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereiches der Gemeinde und im Vorstellungsverfahren, sowie zu den sich in diesem Zusammenhang für die Gemeinde aus Art 119a Abs 9 B-VG ergebenden Möglichkeiten.Ausführungen zur Entscheidungszuständigkeit über verfahrensrechtliche Fragen (Wiederaufnahme, Wiedereinsetzung) in Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereiches der Gemeinde und im Vorstellungsverfahren, sowie zu den sich in diesem Zusammenhang für die Gemeinde aus Artikel 119 a, Absatz 9, B-VG ergebenden Möglichkeiten.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1969:1967001645.X06Im RIS seit
21.03.2002Zuletzt aktualisiert am
02.11.2010