RS Vwgh 1969/6/24 0985/68

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 24.06.1969
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
40/01 Verwaltungsverfahren

Rechtssatz

Ein baupolizeilicher Auftrag, der eine Abtragung zum Gegenstand hat, kann nur durch Ersatzvornahme vollstreckt werden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1969:1968000985.X02

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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