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50/03 Personenbeförderung GüterbeförderungNorm
GelVerkG §5 Abs1;Rechtssatz
Stützt sich die Behörde bei der Prüfung des Bedarfes nach einer Taxikonzession auf das Passagieraufkommen eines Flughafens und den - geschätzten Anteil - der Benützer von Autotaxis, so ist diese gehalten, sich über die Art des Zustandekommens der betreffenden Ziffern Gewissheit zu verschaffen und sich sodann darüber klar zu werden, ob diese Ziffern Grundlage der Bedarfsprüfung sein können (Hinweis E 18.6.1969, 68/67).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1969:1968000149.X03Im RIS seit
09.04.2002