RS Vwgh 1969/6/25 0149/68

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Veröffentlicht am 25.06.1969
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Index

50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung

Norm

GelVerkG §5 Abs1;

Rechtssatz

Vorraussetzung dafür, dass eine unbefriedigte Nachfrage als ein nicht zu berücksichtigender Spritzenbedarf qualifiziert werden darf, ist es, dass Art, Umfang und Häufigkeit der durch das Angebot nicht gedeckten Nachfrage feststeht.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1969:1968000149.X01

Im RIS seit

09.04.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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