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50/03 Personenbeförderung GüterbeförderungNorm
GelVerkG §5 Abs1;Rechtssatz
Vorraussetzung dafür, dass eine unbefriedigte Nachfrage als ein nicht zu berücksichtigender Spritzenbedarf qualifiziert werden darf, ist es, dass Art, Umfang und Häufigkeit der durch das Angebot nicht gedeckten Nachfrage feststeht.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1969:1968000149.X01Im RIS seit
09.04.2002