RS Vwgh 1969/6/25 0006/69

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Veröffentlicht am 25.06.1969
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Beachte

y13987;

Rechtssatz

Beruft sich die Abgabenbehörde bei Beurteilung eines abgabenrechtlich bedeutsamen Sachverhalts auf ihre in gleichen Fällen gemachten Erfahrungen, so soll damit etwa auf irgendeine von der ersten Instanz in einem bestimmten Verfahren gemachte konkrete Feststellung hingewiesen, sondern nur allgemein darauf

Bezug genommen werden, daß schon auf Grund der Erfahrungen, die man als Beamter eines Finanzamtes gemacht hat, von bestimmten Annahmen ausgegangen werden kann. Derartige Bezugnahmen auf allgemeine Lebenserfahrungen stehen mit rechtlichen Erwägungen in engstem Zusammenhang und müssen daher ebensowenig wie diese den Parteien vorgehalten werden.

*

E 25.6.1969, 6/69 #2

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1969:1969000006.X02

Im RIS seit

25.06.1969
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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