RS Vwgh 1969/9/8 1708/68

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 08.09.1969
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40/01 Verwaltungsverfahren

Beachte

y29540;

Rechtssatz

In einer lediglich wirtschaftlichen Not, dh in einer wirtschaftlichen Schädigung, durch die die Lebensmöglichkeit selbst nicht unmittelbar bedroht wird, kann eine unmittelbar drohende Gefahr und ein Notstand nicht erblickt werden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1969:1968001708.X03

Im RIS seit

08.09.1969

Zuletzt aktualisiert am

23.03.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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