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90/01 StraßenverkehrsordnungNorm
StVO 1960 §12 Abs1;Rechtssatz
Ordnet sich ein Fahrzeuglenker, der nach links abzubiegen beabsichtigt, nicht entsprechend den Bestimmungen des § 12 Abs 1 StVO ein, so hat er im Sinne seiner Einordnung weiterzufahren.Ordnet sich ein Fahrzeuglenker, der nach links abzubiegen beabsichtigt, nicht entsprechend den Bestimmungen des Paragraph 12, Absatz eins, StVO ein, so hat er im Sinne seiner Einordnung weiterzufahren.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1969:1968001150.X01Im RIS seit
11.04.2002